Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758, 7 CE 11.10759, 7 CE 11.10760   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63459
VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758, 7 CE 11.10759, 7 CE 11.10760 (https://dejure.org/2011,63459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2011 - 7 CE 11.10758, 7 CE 11.10759, 7 CE 11.10760 (https://dejure.org/2011,63459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2011 - 7 CE 11.10758, 7 CE 11.10759, 7 CE 11.10760 (https://dejure.org/2011,63459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren Fachsemester; kapazitätsneutraler Stellenabbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin bei Ausschöpfung der Ausbildungskapazität in diesem Studiengang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZV § 35 Abs. 1 S. 1; HZV § 35 Abs. 1 Satz 1
    Zulassung zum Studium der Tiermedizin bei Ausschöpfung der Ausbildungskapazität in diesem Studiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
    Zwar sind absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsmäßig, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.).

    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094

    Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans";

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Minderungen des Lehrangebots bedürften dann keiner besonderen Begründung seitens der LMU, wenn sie durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit vollständig ausgeglichen würden, ist kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 RdNr. 16 und vom 21.5.2008 Az. 7 CE 08.10093 RdNr. 11).

    Lassen somit die von der Hochschule im Rahmen ihrer Gestaltungs- und Organisationsfreiheit getroffenen Entscheidungen die Ausbildungskapazität der betroffenen Lehreinheit im Ergebnis unverändert, so finden auch die erhöhten Abwägungs- und Begründungserfordernisse, die sonst an eine Kapazitätsminderung zu stellen wären, keine Anwendung (vgl. BayVGH vom 3.5.2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
    Folglich sind Kapazitätsminderungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und das Zugangsrecht der Hochschulbewerber ist dabei mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Belangen der Hochschulen und Lehrpersonen sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten umfassend abzuwägen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.2.1984 BVerfGE 66, 155/177 ff.; BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 530 f.).
  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10093

    LMU München; Tiermedizin WS 2007/2008; Hochschulpakt 2020; "Drittgerichtetheit"

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Minderungen des Lehrangebots bedürften dann keiner besonderen Begründung seitens der LMU, wenn sie durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit vollständig ausgeglichen würden, ist kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 RdNr. 16 und vom 21.5.2008 Az. 7 CE 08.10093 RdNr. 11).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 67.88

    Studienplatzkapazität - Festsetzung der Zulassungszahl - Lehreinheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
    Folglich sind Kapazitätsminderungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und das Zugangsrecht der Hochschulbewerber ist dabei mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Belangen der Hochschulen und Lehrpersonen sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten umfassend abzuwägen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.2.1984 BVerfGE 66, 155/177 ff.; BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 530 f.).
  • VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10397

    Kein Anordnungsanspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium aufgrund

    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Einen Anspruch auf Ausbau der Ausbildungskapazität der Universität haben die Antragsteller indes nicht (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388

    Kein Anordnungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf vorläufige

    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Einen Anspruch auf Ausbau der Ausbildungskapazität der Universität hat die Antragstellerin indes nicht (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert;

    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH vom 27.9.2011 Az. 7 CE 11.10758 u.a. RdNr. 9 m.w.N.).
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